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   BGH, 21.07.1961 - 4 StR 236/61   

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BGH, 21.07.1961 - 4 StR 236/61 (https://dejure.org/1961,6300)
BGH, Entscheidung vom 21.07.1961 - 4 StR 236/61 (https://dejure.org/1961,6300)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 1961 - 4 StR 236/61 (https://dejure.org/1961,6300)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • VRS 21, 341
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 545/52
    Auszug aus BGH, 21.07.1961 - 4 StR 236/61
    Übrigens hat bereits der frühere 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil 3 StR 545/52 vom 5. November 1953 (BGHSt 6, 92, 97) [BGH 05.11.1953 - 3 StR 545/52] für den Fall des tateinheitlichen Zusammentreffens einer minder schweren Fortsetzungstat mit zwei untereinander rechtlich selbständigen schwereren Taten den gleichen Standpunkt vertreten.

    Von dieser verfahrensrechtlichen Frage unabhängig sei jedoch - so wird in BGHSt 6, 92, 97 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 545/52] gesagt - die sachlichrechtliche nach dem Verhältnis dieser schwereren Straftaten untereinander .

    Daß es sich im vorliegenden Fall bei der minderschweren Straftat nicht wie in dem in BGHSt 6, 92, 97 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 545/52] entschiedenen Fall um eine Fortsetzungstat, sondern um eine Dauerstraftat handelt, macht für die hier zu entscheidende Frage keinen rechtlichen Unterschied aus.

  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57

    Radfahrer

    Auszug aus BGH, 21.07.1961 - 4 StR 236/61
    Denn für die Verurteilung eines Angeklagten genügt nicht, daß sich die Möglichkeit seiner äußeren Mitwirkung bei dem Zustandekommen des Erfolgs nicht ausschließen läßt, sondern nur der Nachweis, daß der Angeklagte bei verkehrsgerechtem Verhalten mit Sicherheit den Unfall hätte vermeiden können (BGHSt 11, 1 [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57]).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 311/17

    YouTube-Raser "Alpi": Verurteilung (nur) wegen fahrlässiger Tötung

    Hinsichtlich der Taten 2 und 3 hat sich das Landgericht vom Vorliegen einer Straßenverkehrsgefährdung und eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort nicht überzeugen können; ein Teilfreispruch ist insoweit wegen des Vorliegens der Dauerstraftat nach § 21 Abs. 1 StVG zurecht nicht erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 1961 - 4 StR 236/61, VRS 21, 341, 343 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 260 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Ihre getrennte Beurteilung in verschiedenen Verfahren sei deshalb nicht zulässig (vgl. BGHSt 6, 92, 96, 97, [BGH 05.11.1953 - 3 StR 545/52]abweichend von BGHSt 3, 165 [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51]; BGH Urteile vom 21. Juli 1961 - 4 StR 236/61 - in VRS 21, 341, 343 ff und vom 2. April 1963 - 5 StR 24/63 -).
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Ihnen gegenüber ist das Vergehen nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StVG die minderschwere Straftat, weil es nur mit Geldstrafe oder mit Gefängnis bis zu zwei Monaten geahndet wird; es hat daher nicht die Kraft, die Diebstähle zu einer rechtlichen Einheit zu verbinden (BGHSt 1, 67; 2, 246; 3, 165; BGH LM Nr. 21 zu § 73 StGB [Rechtssatz]; BGH VRS 21, 341, 343 f und 422, 423 f; 22, 121, 124).
  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80

    Kriminelle Vereinigung

    Der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wiederholt hervorgehobene Grundsatz, daß eine materiellrechtliche Tat Tatidentität im Sinne von Art. 103 Abs. 3 GG verbürge (BGHSt 6, 92 [97]; 15, 268 [272]; BGH, NJW 1953, S 553f; VRS 21, 341 [343 f.]; GA 1970, 84 [85]), kann nach alledem keine ausnahmslose Geltung beanspruchen.
  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die

    Mit ihr hat sich der Senat zwar schon im Urteil vom 21. Juli 1961 (VRS 21, 341) befaßt.
  • BGH, 15.10.1981 - 4 StR 398/81

    Massen-Karambolage - § 229 StGB, zu Kausalität und Pflichtwidrigkeitszusammenhang

    Er hat die Pflichtwidrigkeit des Täters stets nur dann als nicht kausal behandelt, wenn (nach der in BGHSt 11, 1, 4 ff [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57] und VRS 16, 432, 438; 24, 205, 206 näher dargelegten Überzeugung des Tatrichters) bei verkehrsgerechtem Verhalten des Täters das fehlerhafte Verkehrsverhalten des Opfers zu dem gleichen Erfolg geführt hätte, so beispielsweise die Trunkenheit des Radfahrers bei zu naher Vorbeifahrt des Lastzuges in BGHSt 11, 1, 7 [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57] oder das plötzliche Betreten der Fahrbahn durch einen (betrunkenen) Fußgänger vor einem mit überhöhter Geschwindigkeit heranfahrenden Kraftfahrzeug in (VRS 21, 341, 342 und 26, 203, 204; vgl. ferner VRS 13, 220, 221; 23, 369, 370; 32, 37).
  • BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93

    Trunkenheitsfahrer - § 315c Abs. 1 Nr. 1a, § 222 StGB, zu Kausalität und

    Der zurechenbare ursächliche Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Angeklagten und dem Tod der Mitfahrerin würde entfallen, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Angeklagten eingetreten wäre oder sich dies aufgrund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen ließe; lediglich die keinen ernsthaften Zweifel weckende, bloße gedankliche Möglichkeit eines gleichen Erfolgs bei verkehrsgerechtem Verhalten würde die Ursächlichkeit nicht beseitigen (BGHSt 11, 1/4; 24, 31/34; 33, 61/63; BGH VRS 21, 341/342; 24, 205/206; 26, 348/349; 36, 36/37; 54, 436 f.; …
  • BGH, 26.09.1962 - 4 StR 196/62

    Begehen einer Unfallflucht durch erneutes Verlassen der Unfallstelle nach

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß eine minderschwere fortgesetzte Straftat oder eine minderschwere Dauerstraftat nicht zwei an sich selbständige (§ 74 StGB) schwerere Straftaten, mit denen sie selbst je tateinheitlich zusammentrifft, zur Tateinheit verbinden kann (vgl. BGHSt 1, 67; 2, 246, 247 f; BGH NJW 1952, 795 Nr. 22; BGH VRS 8, 49, 50; 21, 341, 343 f und 422, 423 f; 22, 121, 124).
  • BGH, 01.06.2011 - 2 StR 90/11

    Voraussetzungen für die Annahme von Handlungseinheit (Tateinheit; teilweise

    Dies gilt auch für den Fall des Wegfalls einer Dauerstraftat, wenn dadurch der tateinheitliche Zusammenhang mit mehreren rechtlich selbständigen Taten, von denen eine nicht erwiesen werde konnte, verloren geht (vgl. BGH VRS 21, 341, 343).
  • BGH, 26.07.1963 - 4 StR 258/63

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Dem Urteil ist daher nicht zu entnehmen, ob das Landgericht beachtet hat, daß ein verkehrswidriges Verhalten nur dann als ursächlich für einen schädlichen Erfolg angenommen werden darf, wenn sicher ist, daß es bei verkehrsgerechtem Verhalten nicht zu dem Erfolg gekommen wäre (vgl. BGHSt 11, 1), und daß es für die Verurteilung eines Angeklagten nicht genügt, daß sich die Möglichkeit einer äußeren Mitwirkung beim Zustandekommen eines Unfalls nicht ausschließen läßt (BGH VRS 21, 341).
  • BGH, 02.02.1962 - 4 StR 420/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.10.1961 - 4 StR 327/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.06.1962 - 4 StR 133/62

    Rechtmäßigkeit des Stattfindens einer Hauptverhandlung in einem großen

  • BGH, 08.12.1961 - 4 StR 406/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.10.1968 - 4 StR 361/68

    Verurteilung wegen fahrlässigen Vollrausches - Verletzung von

  • BGH, 07.12.1962 - 4 StR 438/62

    Rechtsmittel

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